Das AG Heinsberg stellte mit Entscheidung vom 04.09.2020, 18 C 161/20 fest, dass die Versicherung bei einem Haftpflichtschaden die Werkstattrechnung nicht um die angefallenen Desinfektionskosten kürzen darf.
In Zeiten von Corona stellt dies eine notwendige Schutzmaßnahme dar.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Master of Business Administration (MBA)
Zertifizierter Berater für Mergers & Acquisitions