Andreas Fischer

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Master of Business Administration (MBA)
Zertifizierter Berater für Mergers & Acquisitions


Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht
  • Handelsrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Verkehrsrecht


Profil:

  • geboren 1985
  • Mitglied im "Deutscher Anwalt Verein"-Arbeitsgemeinschaft Handels-und Gesellschaftsrecht


Beruflicher Werdegang

                                                                                                                                                                                                                       

 2005-2010    Studium der Rechtswissenschaften in Passau
 2011-2013Referendariat an den Landgerichten Limburg und Frankfurt a.M.
 2014Zulassung als Rechtsanwalt
 2015Abschluss theoretischer Teil Fachanwalt Familienrecht
 2016Abschluss theoretischer Teil Fachanwalt Handels- und Gesellschaftsrecht
 2018Fachanwalt für Familienrecht
 2018Master of Business Administration (MBA)
       Masterarbeit: "Unternehmensnachfolge 2017 oder die generationsübergreifende Fortführung von Familienunternehmen"
 2019Zertifizierter Berater für Mergers & Acquisitions
2021
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht



Handels- und Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich insbesondere mit Fragestellungen der Unternehmensgründung, der Veräußerung von Unternehmen-(Anteilen) oder der Umwandlung, kurzum der Organisation von Unternehmen. Das Handelsrecht mit rechtlichen Verhältnissen von Unternehmen. Das Handels-und Gesellschaftsrecht ist in allen Unternehmensphasen von entscheidender Bedeutung. Für den einzelnen Gesellschafter stehen im Vordergrund die Frage der Haftung , der Regelung der Unternehmensnachfolge und Wahrung der eigenen Interessen. Wir unterstützen Sie in enger Kooperation mit unseren Steuerexperten bei der Lösung dieser und aller im Zusammenhang auftretenden Fragestellungen wie:


- Unternehmensbewertung

-Unternehmenskauf- und Verkauf

-Gründung von Gesellschaften

-Gesellschaftsrecht / Vertragsrecht

-Handelsrecht

-Umwandlungen

-Unternehmensnachfolge

-Stiftungsrecht


 umfassend , professionell und kompetent !

Unternehmensbewertung
Unternehmenskauf
und -Verkauf (M&A)
Gründung von
Gesellschaften
Gesellschaftsrecht / Vertragsrecht

Unternehmensbewertung

„Bewerten heißt vergleichen“ (Moxter (1983), Seite 123). Mit dieser prägnanten Aussage formuliert Moxter das Grundprinzip einer jeden Unternehmensbewertung. Die Fragestellung, „Was ist ein Unternehmen wert?“ stellt sich gerade nicht nur bei spektakulären öffentlichkeitswirksamen Unternehmenskäufen, sondern gerade auch wenn Kleinunternehmen im Rahmen einer Erbauseinandersetzung, eines Zugewinnausgleich, eines Anteilskauf/-verkauf sowie allgemein eines Unternehmenskaufs bewertet werden müssen.


Zur Ermittlung der richtigen Bewertungsmethode ist es von entscheidender Bedeutung sich folgende Fragen zu stellen:


  • zu welchem Anlass wird das Unternehmen bewertet;
  • welcher Zweck ist mit der Bewertung verbunden;
  • in welcher Funktion tritt der Bewerter auf;
  • welche Grundsätze sind bei der Erstellung der Unternehmensbewertung zu berücksichtigen


Zu den praktisch bedeutsamsten Bewertungszwecken zählt in jedem Fall die Ermittlung von Entscheidungswerten, von Marktwerten und von sogenannten objektivierten Unternehmenswerten nach IDWS 1.


Werte für ein Unternehmen können daher grundsätzlich auf der Basis dreier Ansatzpunkte ermittelt werden:


  • nutzenorientiert, das heißt welchen Nutzen stiftet das Unternehmen, ausgedrückt in den Nettoausschüttungen? (ertragsorientierter Ansatz)
  • marktorientiert, das heißt welche Preise werden am Markt für Vergleichsunternehmen gezahlt? (marktorientierter Ansatz)
  • kostenorientiert, das heißt welche Kosten entstehen um das Unternehmen aufzubauen? (substanzorientierter Ansatz)


Gerade vor dem Hintergrund von Nachfolgeregelungen bei kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) ist der Frage, was ein Unternehmen wert ist, besondere und entscheidende Bedeutung beizumessen.


Es existiert gerade nicht der Wert eines Unternehmens oder das Bewertungsverfahren, sondern die Bewertung ist immer zweckabhängig.


Die Komplexität macht die Unternehmensbewertung von Unternehmen zu einem spannenden und äußerst wichtigen Thema weshalb auf die Einhaltung ordnungsgemäßer Grundsätze der Unternehmensbedeutung zu achten ist.


2. Kompetenzen 

Zusammen mit unseren Kooperationspartnern, Steuerberatern und Unternehmensberatern unterstützen wir Sie umfassen im Rahmen von bewertungsanlassbezogenen Vorgängen bei der


  • Ermittlung des Wertes Ihres Unternehmens nach dem ertragsorientierten/-marktorientierten oder substanzorientierten Verfahren
  • Bewertung von inhabergeprägten Unternehmen nach b.v.s Gesichtspunkten


Unternehmenskauf- und Verkauf (M&A)

Der Begriff des Unternehmenskaufs (englisch " Mergers and Acquisition") ist nicht exakt festgelegt. Entsprechend der Uneinheitlichkeit erfasst der Begriff in der Praxis eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen wie z.B,. den Kauf eines mittelständischen Unternehmens in Form einer Personengesellschaft im Bieterverfahren, den Kauf eines Einzelunternehmens, die bloße Übernahme von bestimmten Mitarbeitern bzw. Verträgen oder bestimmten Wirtschaftsgütern. Es sind die rechtlichen Eigenheiten der verschiedenen Transaktionsformen  "Share-Deal" oder "Asset-Deal" zu beachten. Unabhängig davon ob ein ganzes Unternehmen, ein Anteil oder lediglich einzelne Wirtschaftsgüter erworben werden, muss jede Transaktion einzelfallbezogen und sorgfältig geprüft und aufgearbeitet werden. Für Ihren wirtschaftlichen Erfolg stehen wir Ihnen hier sehr gerne zur Verfügung - Wenden Sie sich unverbindlich und vertrauensvoll an uns !

Gründung von Gesellschaften

Der Aufwand einer Gesellschaftsgründung richtet sich im Wesentlichen danach, welche Gesellschaftsform gewählt wird.

Die am besten geeignete Rechtsform hängt wiederum vom verfolgten Zwecken ab. Als maßgebende Faktoren in der Praxis stehen hier die Fragstellungen der Aufbringung des Kapitals, der persönlichen Haftung des Gesellschafters , steuerliche Gestaltungen sowie Publizitätspflichten im Vordergrund. Wir führen Sie hier kompetent durch den gesamten Gründungsablauf und bilden Ihre Interessen in dem zu gestaltenden Gesellschaftsvertrag ab.

Gesellschaftsrecht / Vertragsrecht

Bei einer Gesellschaft handelt es sich um einen privaten Zusammenschluss von Personen auf rechtsgeschäftlicher Grundlage zur gemeinsamen Zweckverfolgung. Gerade aufgrund des abänderbaren Charakters der gesetzlichen Vorschriften, ist die Ausgestaltung der vertraglichen Grundlage einer Gesellschaft von entscheidender Bedeutung, um insbesondere im Streitfall auf eine klare Regelung rechtssicher zurückgreifen zu können. Fehlerhafte Vertragsklauseln können im schlechtesten Falle zu hohen Vermögensverlusten oder Haftungsproblematiken führen.  Wir stehen Ihnen daher bereits vor Gründung, bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Vertragsgrundlage und darüber hinaus bei der Erstellung von Vertragswerken im gesamten geschäftlichen Spektrum wie Berater-, Dienstleister- , Lieferanten- und Franchiseverträgen mit Rat und Tat sehr gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an !

Handelsrecht
Umwandlungen
(M&A)
Unternehmensnachfolge
Stiftungsrecht

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht für Kaufleute. Zentraler Anknüpfungspunkt ist die Kaufmannseigenschaft. Das Handelsrecht unterstützt durch Rechtsklarheit, Publizität (Handelsregister), Vertrauensschutz und rasche Abwicklung von Rechtsgeschäften den Wirtschaftsverkehr. Zum Handelsrecht zählen insbesondere das Recht der Kaufleute, Handelsgesellschaften und eingetragenen Genossenschaften. Besondere Expertise  bieten wir im Rahmen des Handelsvertreterrecht an. Hier stehen u.a. Streitigkeiten von Zahlungs- und Rückzahlungsverpflichtungen von Provisionen im Fokus.

Umwandlungen

Der Begriff "Umwandlung" taucht sowohl im Gesellschafts- als auch im Steuerrecht auf, besitzt jedoch keine gesetzliche Definition. Allgemein lässt sich der Begriff als Fortführung einer wirtschaftlichen Einheit in eine andere Rechtsform beschreiben. In Betracht kommen die Einzel- als auch die Universalsukzession. Durch das Umwandlungsgesetz kann hierbei der aufwendige Weg der Einzelübertragung vermieden werden. Im UmwG sind die wichtigsten Fälle der Übertragung von Vermögen durch


- Verschmelzung

- Spaltung

- Vermögensübertragung


festgeschrieben.


Die Regelungen und Aufzählungen in § 1 UmwG sind hierbei zwingend und abschließend. 

Das UmwG hat zur Folge, dass es im Fall der Umwandlung ohne hohen administrativen Aufwand Übertragungen im Wege der Universalsukzession ermöglicht.


Nachdem Umwandlungen steuerrechtlich veräußerungsgleiche Vorgänge darstellen, beraten wir Sie in Fragen der Umwandlung ganzheitlich in enger Kooperation mit unseren Steuerexperten.



Unternehmensnachfolge

Der Begriff Unternehmensnachfolge umfasst den Nachfolgeprozess, seine Voraussetzungen, Ziele und Eigenheiten.[1]

 

Diese sehr allgemeine Definition des zugrundeliegenden Wikipedia-Eintrages beschreibt jedoch sehr anschaulich, wie weit das Feld der sog. Unternehmensnachfolge reicht.

 

Aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung führten in Folge der Erbschaftsteuerreform zu teilweise gravierenden Änderungen der bisherigen Praxis bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen, insbesondere bei Familien geführten Unternehmen ist auf die haftungsrechtlichen Aspekte hinzuweisen, die kraft Berufsordnung jeden Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Notar oder sonstige Berufsträger betreffen, die aus Gründen der Haftung gezwungen sind, sich mit den Neuregelungen zu befassen.


In erster Linie jedoch treffen die Neuregelungen in besonderem Maße den Mittelstand der deutschen Wirtschaft, genauer gesagt, die zahllosen Familienunternehmen. Zahlreiche Ausnahmeregelungen, die der Gesetzgeber zum Schutz des Mittelstandes im Zuge der Neuregelungen implementierte, machen die Rechtslage schwer durchschaubar, gehen ins Leere, oder sind aufgrund der Erbschaftsteuerreform äußerst risikoreich und interpretationsbedürftig bzw. -fähig, da auf keine gefestigte Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann.


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensnachfolge

   

Stiftungsrecht

Bei dem Stiftungsrecht handelt es sich um ein Spezialrechtsgebiet, was insbesondere spezielle Kenntnisse im Privatrecht erfordert. So verbergen sich hinter den einschlägigen §§ 80 bis 88 BGB vielfältige Möglichkeiten bei der Gestaltung von Stiftungsmodellen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Unternehmensnachfolge erfreut sich die Stiftungsmodellvariante, nicht zuletzt auch aufgrund der Erbschafsteuerreform 2016, wachsender Beliebtheit.


Wir helfen und unterstützen bei der Gestaltung und Entwicklung maßgeschneiderter individueller Stiftungsgestaltungen, die Ihre Interessen abbilden. Selbstverständlich erfolgt die Bearbeitung interdisziplinär mit unseren Steuerkooperationspartnern.


Familienrecht

Wir vertreten Sie in allen familienrechtlichen Themen gerichtlich und außergerichtlich. 

Dazu gehören Fragen zu Trennung und Scheidung, welche sich in der Ehe oder der eingetragenen Lebenspartnerschaft ergeben. 

  

Schwerpunkte bilden folgende Themengebiete:


  • Ehescheidung
  • Prüfung von Unterhalts- und Vermögensansprüchen
  • Sorge- und Umgangsregelung für Kinder
  • Fragen des Vermögensausgleiches
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Zugewinnausgleichsansprüchen
  • Unternehmensbewertung im Zuge von ehelichen Vermögensauseinandersetzungen
  • Erstellung von Eheverträgen zu Beginn und während der Ehe
  • Ausarbeitung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
Scheidung
Online-Scheidung
Vermögensauseinander-setzung / Zugewinn
Ehevertrag / Scheidungs-
folgenvereinbarung

Scheidung

Die Ehescheidung ist gemäß § 1564 BGB/§ 15 LPartG die Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch richterliche Entscheidung. Damit einhergehend stellen sich rechtliche, emotionale als auch wirtschaftliche Herausforderungen, bei denen wir fundierte rechtliche Betreuung und Hilfestellung liefern. In kaum einem anderen Reichsgebiet bedarf es mehr Fingerspitzengefühl, um auf die Sorgen und Nöte unserer Mandanten einzugehen.


Vermögensauseinandersetzung / Zugewinn

                   

Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Abweichend hiervon können andere Güterstände wie, Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder Errungenschaftsgemeinschaft gestaltet werden.


Eine Vermögensauseinandersetzung findet grundsätzlich beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Zusammenhang mit der Ehescheidung statt.


Wir betreuen und unterstützen bei der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens unter Berücksichtigung von Erbschaften, Schenkungen, vorzeitigem Ausgleich, Bewertung von Unternehmen, weiterer Vermögensgegenstände und Preisindex.



            

Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung

Sowohl Scheidung- als auch ehevertragliche Vereinbarungen dienen dem Zweck, finanzielle und rechtliche Folgen für den Fall der Trennung und Scheidung einvernehmlich zwischen den Partnern zu regeln. Hierbei können sämtliche hiermit in Zusammenhang stehende Fragstellungen wie,  wer zieht aus ?; Wer betreut die Kinder ?; Wie und in welcher Form ist das Vermögen aufzuteilen ?; Wer zahlt wieviel und wie lange Unterhalt ?, etc. zur Vermeidung unnötiger Streitigkeiten im Vorfeld geregelt werden. Gerade, weil es um einen äußerst vielschichtigen und komplexen Regelungsgegenstand geht, ist die Erstellung entsprechender rechtsverbindlicher Regelungen bzw. die Kontrolle bestehender Regelungen für die persönliche Interessenlage von entscheidender Bedeutung.  Als Familienexperten helfen wir Ihnen hierbei mit ganzem Einsatz !

Unterhalt
Kindschaftssache
Zuweisung
Ehewohnung / Kfz
Gewaltschutz

Unterhalt

                   

Beim Unterhalt ist zwischen Trennungsunterhalt, nachehelichem Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt zu unterscheiden.


Während der Dauer des Getrenntlebens besteht zunächst ein Anspruch auf angemessenen Unterhalt für einen bedürftigen Ehegatten. Je länger die Trennung andauert, desto eher ist eine gesteigerte Eigenverantwortung zu bejahen. Trennungsunterhalt endet mit Rechtskraft der Scheidung. Nachehelicher Ehegattenunterhalt wird nur in bestimmten Fällen und ggf. nur für eine begrenzte Zeit gewährt.

Der zu zahlende kindesunterhalt berechnet sich nach der sog. Düsseldorfer Tabelle und der Leistungsfähigkeit des nicht betreuenden Elternteils


Wir berechnen für Sie die Höhe des zu gewährenden Unterhalts und begleiten Sie aktiv bei der Durchsetzung des Unterhalts sowie der Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

            

Kindschaftssache

                   

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge (Pflege, Erziehung und Aufenthaltsbestimmungsrecht), die Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung. 


Bei Kindeswohlgefährdungen, kann gerichtlich von der gemeinsamen elterlichen Sorge abgewichen werden.

Leben die Eltern getrennt, so hat der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Recht auf regelmäßigen Umgang mit dem Kind. Auch hier ist wieder das Kindeswohl maßgebend.


Sehr gerne betreuen und begleiten wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte in Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgang)


           


Zuweisung Ehewohnung


Trennen sich Eheleute, dann geschieht das meist auch in der Weise, dass ein Ehegatte aus der Ehewohnung auszieht und der andere dort verbleibt. In der Folge der Trennung und der Scheidung stellt sich dann immer die Frage, was mit der Ehewohnung geschieht.


Ein getrennt lebender Ehegatte kann von dem anderen die Zuweisung der Ehewohnung verlangen, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Wichtig hierbei ist, dass es nicht darauf ankommt, in wessen Eigentum die Ehewohnung steht bzw. wer Mieter ist.


Wir beraten und unterstützen Sie umfassend über Ihre Erfolgsaussichten der Ehewohnungszuweisung bzw. bei der Abwehr solcher Anträge. 





Gewaltschutz


Der Gewaltschutz ist anders als bei Ermittlungen und Maßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft ein Instrument der Zivilgerichte, um Opfer von Misshandlung, Körperverletzung und Stalking nachhaltig zu schützen.


Mithilfe des Gewaltschutzes können sämtliche denkbare Schutzanordnungen durch ein Gericht getroffen werden.  


Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt, 

1.
die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
2.
sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
3.
zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,
4.
Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
5.
Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen.

(§ 1 Abs. 1 GewschG)


Das Gericht kann ebenfalls anorden, dass der Täter dem Opfer die gemeinsam genutzte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen hat (§ 2 GewschG).


Das GewschG stellt insoweit ein praktikables vollstreckbares Instrument dar, um Opfer vor Übergriffen aller Art wirksam zu schützen.  


Scheuen Sie sich nicht hier Ihre Rechte einzufordern. Wir helfen !


Verkehrsrecht

Ich übernehme für Sie sehr gerne die Unfallregulierung nach einem Verkehrsunfall und setze mich für Sie mit der der Versicherung Ihres Unfallgegners auseinander. 

Weiter überprüfe ich in Ihrem Auftrag Kfz-Kaufverträge und stehe z. B. auch Fußgängern, Radfahrern oder LKW-Fahrern zur Verfügung, die verkehrsrechtliche Unterstützung benötigen. Auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts können sich Rechtsratsuchende vertrauensvoll an mich wenden.


Verkehrsrecht
Verkehrsstrafrecht
Ordnungs-
widrigkeitenrecht

Gewaltschutz

Verkehrsrecht

Im Bereich der Abwicklungs- und Sachschadensregulierung kümmern wir uns um Alles !


Um die Ihnen zustehenden Rechte und sämtliche Schadenspositionen nach einem Unfall optimal umsetzen zu können, bieten wir eine umfassende, zuverlässige und unbürokratische Rechtsberatung an.


Die gegnerischen Haftpflichtversicherungen weisen gerade nicht auf die Tatsache hin, dass bei unverschuldeter Verwicklung in einen Verkehrsunfall die gegnerische Haftpflichtversicherung für sämtliche entstehenden Kosten, auch Anwaltskosten, aufzukommen hat.


Wir stellen sicher, dass der Unfallsachverhalt detailliert aufgeklärt wird, um Ihnen Rechtssicherheit gewährleisten zu können.

Verkehrsstrafrecht

Im Rahmen des Verkehrsstrafrecht helfen wir Ihnen bei der Betreuung sämtlicher strafrechtlicher Sachverhalte, die im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen stehen, vom unerlaubten Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht") , Alkoholdelikten bis hin zur Körperverletzung.


Ordnungswidrigkeitenrecht

Sie sind zu schnell gefahren ?

Ihr Fahrzeug war nicht ordnungsgemäß geparkt ?


Dies sind nur einige Tatbestände die als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können. Nach dem Bußgeldkatalog kommt darüber hinaus auch die Verhängung von Punkten in Betracht, was im schlimmsten Fall zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann.


Damit es soweit nicht kommen muss, prüfen wir Ihre Bußgeldbescheide auf Erfolgsaussichten und klären ggf. die Angelegenheiten bei Gericht im Sinne von jeder Punkt zählt !



Online-Scheidung

Im Wesentlichen entspricht eine Online-Scheidung der herkömmlichen Scheidung. Sie unterscheidet sich lediglich in der Abwicklung des Mandatsverhälnisses, da kein persönlicher Kontakt zwischen Mandant und Anwalt notwendig ist. Da die Kommunikation hauptsächlich via Fernkommunikationsmitteln stattfindet, können Sie Ihre Daten und Unterlagen jederzeit schnell und problemlos einreichen.


Nähere Informationen zum Ablauf der Online-Scheidung erhalten Sie mit Klick auf nachfolgenden Link.