Dagmar Andree

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht


Profil:

  • geboren 1966
  • verheiratet, zwei Kinder
  • Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften für Familienrecht und Erbrecht
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Beruflicher Werdegang

                                                                                    

1985-1991        
Studium der Rechtswissenschaften in Münster und Freiburg
1991-1994Referendariat am Landgericht Ulm
1994Zulassung als Rechtsanwältin
1998Fachanwältin für Familienrecht
2009Fachanwältin für Erbrecht
2013Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen familienrechtlichen Fragen, die sich in der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft aufgrund Trennung und Scheidung oder auch im Zusammenhang mit Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben.


Im Einzelnen:


  • Trennung und Ehescheidung und die damit verbundenen Folgen
  • Prüfung von Unterhalts- und Vermögensansprüchen
  • Fragen des Versorgungsausgleichs
  • Ausarbeitung von Scheidungsvereinbarungen
  • Erstellung von Eheverträgen zu Beginn und während der Ehe
  • Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn


Frau Dagmar Andree und Herr Andreas Fischer sind Fachanwälte für Familienrecht in unserer Kanzlei. Als Experten sind sie mit aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen und dem ständigen Wandel in Rechtsprechung und Gesetzgebung vertraut. Gemeinsam finden wir einen Weg, um Ihre Interessen wirksam zu vertreten.

       

Wir beraten und vertreten Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.


Im Einzelnen:


  • Testamentsgestaltung
  • Pflichtteilsrecht
  • Nachlassauseinandersetzungen
  • Erbscheinverfahren
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen


Da viele Erbstreitigkeiten ihre Ursache darin haben, dass eine rechtzeitige Regelung der eigenen Belange unterbleibt, empfehlen wir eine vorausschauende Planung und beraten bei der Erstellung von Testament und Erbvertrag sowie bei der Möglichkeit der Gestaltung einer steuerlich begünstigenden vorweggenommenen Erbfolge.


Nach dem Eintritt eines Erbfalls unterstützen wir Sie bei


  • der Nachlassabwicklung
  • der Auseinandersetzung mit Miterben
  • im Streit um Pflichtteils- und Erbschaftsansprüche


Dies umfasst insbesondere die Beratung über Ihre Möglichkeiten der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft und der damit verbundenen Konsequenzen, das Erbscheinverfahren und die Testamentsvollstreckung.


Rechtsanwältin Dagmar Andree ist Fachanwältin für Erbrecht in unserer Kanzlei. Als Expertin kennt sie die aktuellen Entwicklungen und Entscheidungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung und steht Ihnen mit ihrer Fachkenntnis in Sachen „Erbrecht“ zur Verfügung.


Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten. Wir erstellen Mietverträge für Sie betreffend


  • Wohnraummietverhältnisse
  • Gewerbemietverhältnisse


und informieren Sie über Ihre Pflichten und Rechte als Vermieter und Mieter.


Auch die Beendigung von Mietverhältnissen, etwa durch Kündigung oder Mietaufhebungsvereinbarung bis hin zur Räumungs- und Zahlungsklage gehört zu unserem Haupttätigkeitsfeld. Schadensersatzforderungen setzen wir für Sie durch und wehren gegen Sie geltend gemachte Ansprüche ab.


Rechtsanwältin Dagmar Andree ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in unserer Kanzlei und steht Ihnen mit der erforderlichen Fachkenntnis in Sachen „Mietrecht“ zur Verfügung.

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in sämtlichen Fragen rund um Ihr Wohnungseigentum. Dies umfasst im Einzelnen


  • die Beratung, welche Rechte Ihnen als Wohnungs- oder Teileigentümer zustehen
  • die Anfechtbarkeit von Eigentümerbeschlüssen
  • die Vermeidung von Haftungsfragen im Rahmen der Teilungserklärung


Ferner stehen wir gerne dem Verwalter von Wohnanlagen beratend zur Seite.


Wir informieren über seine Befugnisse und Erfordernisse


  • für eine ordnungsgemäße Verwaltung
  • über die Kriterien für die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung
  • über die Erstellung einer rechtmäßigen Jahresabrechnung und eines Wirtschaftsplans



Rechtsanwältin Dagmar Andree ist Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in unserer Kanzlei und steht Ihnen mit ihren Fachkenntnissen in Sachen „Wohnungseigentumsrecht“ zur Verfügung.