Zeitraum zur Unfallschadensregulierung für Haftpflichtversicherungen

Mit Urteil vom 23.07.2019, Az. 14 U 118/18 entschied das OLG Celle „versicherungsfreundlich“, dass eine Prüfungsfrist des Unfallsachverhalts von 6 Wochen anzunehmen ist.


Die Entscheidung hat Relevanz für die Kostenentscheidungen nach § 91 a ZPO sowie für den Verzugseintritt.


Kernaussage 

 

Nach der vorgenannten Entscheidung des OLG Celle ist von einer 6-wöchigen Prüfungsfrist durchaus auszugehen.


Die Prüfungsfrist beginnt mit dem nachgewiesenen Zugang eines spezifizierten, substantiierten Anspruchsschreibens des Geschädigten.


Kündigt die Haftpflichtversicherung gegenüber dem Geschädigten an, den Sachverhalt anhand einer polizeilichen Ermittlungsakte zu prüfen, obliegt es dem Geschädigten, das Ergebnis dieser Überprüfung abzuwarten bzw. eine weitere Frist zu setzen, bevor Klage erhoben wird.


Ihr Rechtsanwalt zu diesem Schwerpunkt:

Andreas Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Master of Business Administration (MBA)
Zertifizierter Berater für Mergers & Acquisitions


Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht
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